Barrierefreiheit auf shareparl

Das W3C (World Wide Web Consortium) stellt Empfehlungen aus, wie Internetseiten aufgebaut werden sollen.

Darunter sind auch die WCAG Richtlinien zur Barrierefreiheit (Accessibility). Es ist wichtig, Internetseiten und deren Inhalte so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen möglichst ohne zusätzliche Hilfsmittel genutzt werden können.

Das öffentlich zugängliche audiovisuelle Archiv – shareparl – entspricht nach den WCAG 2.1 Richtlinien etwa dem Niveau AA.

Hier ein paar Beispiele dafür, auf was wir beim Einrichten von Webseiten achten:

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